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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Fassung 02-05-2023

Inhalt

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Software

  1. Kundenportal

5. Supportleistungen

6. Sonstige Dienstleistungen

7. Rechte an Daten

8. Rechte an der Software

9. Pflichten des Kunden

10. Beschaffenheit und Garantie

11. Laufzeit und Beendigung

12. Vergütung

13. Haftung

14. Vertraulichkeit

15. Datenschutz

16. Verschiedenes

Anlagen

  1. Anwendungsbereich

1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend “Vertrag“ genannt, einschließlich etwaiger Anlagen und Bestellformulare) regeln die allgemeinen Bedingungen, zu denen die Luminovo GmbH (“Luminovo“), ein Softwareentwicklungsunternehmen mit Sitz in München, ihrem Vertragspartner, der kein Verbraucher ist (“Kunde“, zusammen mit Luminovo die “Parteien“, jeweils eine “Partei“), den Zugang zu ihrer SaaS-Software (z.B. LumiQuote, Stackrate u.a.) und den damit verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

1.2
Es gilt ausschließlich die Vereinbarung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Luminovo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Eine Zustimmung liegt beispielsweise auch dann nicht vor, wenn Luminovo in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Aufträge vorbehaltlos annimmt, Leistungen erbringt oder direkt oder indirekt auf Schreiben etc. verweist, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter enthalten.

1.3
Der Kunde ist für Handlungen oder Unterlassungen seiner Verbundenen Unternehmen verantwortlich. Nur der Kunde kann die Rechte der angeschlossenen Unternehmen aus diesem Vertrag geltend machen. Der Kunde stellt sicher, dass alle seine verbundenen Unternehmen, die die Dienste nutzen, die Bestimmungen dieser Vereinbarung so einhalten, als wären sie eine Partei dieser Vereinbarung.

1.4
Die Freischaltung der kostenpflichtigen Benutzerkonten des Kunden durch Luminovo gilt als Angebot bzw. als Annahme des Abschlusses dieser Vereinbarung.

  1. Begriffsbestimmungen

Die folgenden Begriffe haben die folgende Bedeutung. Andere im Vertrag definierte Begriffe haben die ihnen dort zugewiesene Bedeutung.

2.1
Verbundene Unternehmen“ sind die mit der jeweiligen Partei verbundenen Unternehmen, die im Bestellformular abschließend aufgeführt sind.

2.2
BGB“ ist das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch.

2.3
Werktag“ ist jeder Tag von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in München.

2.4
Kundendaten“ sind alle vom Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen in die Software hochgeladenen Daten.

2.5
“Kundenportal“ ist eine Funktion der Software, die es dem Kunden ermöglicht, seinen Endkunden Produkte zum Verkauf anzubieten.

2.6
“Endkunde“ ist ein Endkunde des Kunden.

2.7
Bestellformular“ bezeichnet jede schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien über Dienstleistungen und anwendbare Gebühren.

2.8
OEMs“ bezeichnet Originalgerätehersteller.

2.9
Dienste“ sind alle Dienste, die Luminovo dem Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, insbesondere der Zugang über das Internet zur Software (Abschnitt 3), Supportdienste (Abschnitt 5) und andere Dienste (Abschnitt 6); die zu erbringenden Dienste sind im Bestellformular näher angegeben.

2.10
Software“ ist LumiQuote, Stackrate oder jede andere SaaS-Softwarelösung, die von Luminovo bereitgestellt wird, wie im Bestellformular angegeben.

  1. Software

3.1
Die Software läuft auf der Infrastruktur von Luminovo oder deren Unterauftragnehmern und wird als Software-as-a-Service-Lösung über das Internet bereitgestellt.

3.2
Die Software ist für die aktuelle Version der Webbrowser Microsoft Edge, Google Chrome und Mozilla Firefox optimiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Browser zu verwenden, falls bei anderen Browsern Funktionsstörungen auftreten.

3.3
Luminovo kann die Software jederzeit ändern, z.B. neue Funktionen hinzufügen oder bestehende Funktionen modifizieren, sofern diese Änderungen der Software für den Kunden zumutbar sind. Luminovo wird den Kunden über wesentliche Änderungen der Software rechtzeitig im Voraus informieren.

3.4
Vorbehaltlich Ziffer 7 darf der Kunde die Software Dritten außerhalb seiner Verbundenen Unternehmen nicht zugänglich machen.

3.5
Der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen können eine unbegrenzte Anzahl von Benutzerkonten in der Software anlegen, die jeweils aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort bestehen. Benutzerkonten können bestimmten Rollen in der Software zugeordnet werden, wobei jede Rolle unterschiedliche Zugriffsrechte hat.

3.6
Luminovo wird die in Anlage 1 genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Software und der in der Software gespeicherten Kundendaten anwenden.

3.7
Die Software ermöglicht es dem Kunden, bestimmte Arbeitsschritte auf der Grundlage von in die Software hochgeladenen Dateien (“Stücklisten“) durchzuführen. Damit diese Arbeitsschritte erfolgreich durchgeführt werden können, müssen diese Stücklisten dem Stand der Technik und den branchentypischen Anforderungen und Formaten entsprechen. Die Software prüft nicht, ob diese Stücklisten diese Anforderungen erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Software gemachten Zuordnungs- und Entnahmevorschläge für die Stücklisten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, bevor Aufträge oder andere Arbeitsschritte auf Basis der Vorschläge ausgeführt werden.

3.8
Die Software zeigt Preise und andere Informationen für einzelne elektronische Komponenten an. Solche Informationen werden über Schnittstellen von Dritten, z.B. Drittanbietern, bezogen. Diese Drittanbieter werden von Luminovo nach eigenem und freiem Ermessen ausgewählt. Insbesondere hat Luminovo das Recht, einzelne Drittanbieter jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu entfernen oder zu ersetzen. Dem Kunden ist bekannt, dass Luminovo die über Schnittstellen abgerufenen Informationen nicht überprüft oder anderweitig verifiziert, sondern dass sich die Leistungen von Luminovo darauf beschränken, diese Informationen abzurufen und mit größtmöglicher Sorgfalt darzustellen, wobei davon ausgegangen wird, dass die Leistungen der Drittanbieter technisch verfügbar sind. Luminovo übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Qualität dieser Informationen.

3.9
Der Kunde kann Luminovo ohne formale Anforderungen anweisen, Kundendaten an einen Dritten, z.B. einen Drittanbieter, weiterzugeben.

  1. Kundenportal

4.1
Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Kunde das Kundenportal nutzen und seine Endkunden zur Nutzung des Kundenportals einladen.

4.2
‍Luminovobietet über das Kundenportal keine Produkte zum Kauf an und ist kein Vertragspartner der zwischen dem Kunden und seinen Endkunden geschlossenen Verträge. Durch die Nutzung des Kundenportals wird kein Vertragsverhältnis zwischen Luminovo und dem Endkunden begründet.

4.3
Der Kunde ist für die Nutzung des Kundenportals durch den Endkunden verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Endkunde die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält, indem er mit dem Endkunden eine Vereinbarung abschließt, die die gleichen oder strengere Bestimmungen enthält, als sie für die Beziehung zwischen Luminovo und dem Kunden gelten. Der Kunde wird Luminovo von etwaigen Ansprüchen der Endkunden freistellen.

4.4
Das Kundenportal ermöglicht es dem Kunden, Angebote für seine Produkte zu erstellen und seinen Endkunden zur Verfügung zu stellen. Diese Veröffentlichungen stellen im Verhältnis zu den Endkunden kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an einen unbestimmten Personenkreis (invitatio ad offerendum; im Folgenden “Unverbindliches Angebot“ genannt). Der Endkunde kann über das Kundenportal durch Anklicken des Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zur Bestellung des Produkts abgeben. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot des Endkunden zum Vertragsschluss annimmt. Die Annahme erfolgt nur durch eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden in Textform (z.B. E-Mail).

4.5
Der Kunde hat die durch die Nutzung der Software erstellten Unverbindlichen Angebote vor ihrer Veröffentlichung im Kundenportal und nochmals vor der Annahme des Angebots eines Endkunden auf Abschluss eines Vertrages mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen.

4.6
Luminovo haftet insbesondere nicht für offensichtliche Fehler in einem durch die Software erstellten Unverbindlichen Angebot oder einer Angebotsbestätigung. Ein offensichtlicher Fehler liegt z.B. vor, wenn der Endkunde den unrichtigen Inhalt des Unverbindlichen Angebots hätte erkennen können und der auf der Grundlage dieses Unverbindlichen Angebots geschlossene Vertrag der Anfechtung (§§ 119 ff. BGB) oder nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) missbräuchlich wäre.

  1. Supportleistungen

5.1
Unbeschadet etwaiger Rechte des Kunden wegen Mängeln und wegen der Verletzung der Verfügbarkeitsrate unterstützt Luminovo den Kunden bei der Nutzung der Software und bei der Lösung von Problemen, die sich aus der Nutzung der Software ergeben, durch die Erbringung zusätzlicher Leistungen (“Supportleistungen“). Die Supportleistungen werden gegebenenfalls in einem Bestellformular näher beschrieben.

5.2
Die Erbringung von Supportleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden oder anderweitig vor Ort wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, wobei der Kunde Luminovo angemessene Aufwendungen erstattet.

5.3
Luminovo erbringt Supportleistungen nach Eingang einer Supportanfrage unter support@luminovo.com oder aus der Software heraus. Erbringt Luminovo Supportleistungen unentgeltlich und ohne Aufwendungsersatz, schuldet Luminovo nicht den endgültigen Erfolg einer Problembehebung oder sonstigen Bearbeitung der Supportanfrage. Erbringt Luminovo Supportleistungen gegen Aufwandsentschädigung nach Ziffer 4.2, schuldet Luminovo den von den Parteien vor Erbringung der Supportleistung zu bestimmenden Erfolg der Supportleistung.

  1. Sonstige Dienstleistungen

6.1
Auf Wunsch des Kunden und nach gegenseitiger Absprache wird Luminovo den Kunden bei der Migration seiner Daten auf die Software unterstützen (“Implementierungs- und Einrichtungsleistungen“). Luminovo und der Kunde können auch weitere Leistungen im Zusammenhang mit bestehender oder zukünftiger Software vereinbaren. Diese Leistungen sind kostenpflichtig, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird.

6.2
Luminovo stellt dem Kunden kostenlos eine Online-Dokumentation (“Dokumentation“) in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

6.3
Auf Anfrage stellt Luminovo dem Kunden alle Kundendaten innerhalb von 5 Werktagen in Form eines herunterladbaren Pakets zur Verfügung.

6.4
Sofern zwischen den Parteien vereinbart und gegen ein zusätzliches Entgelt, wird Luminovo den Kunden und seine verbundenen Unternehmen in der Nutzung der Software schulen.

  1. Rechte an Daten

7.1
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software über Komponenten verfügt, die auf maschinellem Lernen (künstlicher Intelligenz) oder anderen Datenanalysemethoden beruhen, was bedeutet, dass Luminovo alle ihr zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere die Kundendaten und daraus abgeleitete Daten, zu Trainings- und anderen Analysezwecken und zur Verbesserung der Leistung der Software oder zur sonstigen Verbesserung oder Erweiterung der Software nutzen darf (“Analytics“). Luminovo wird angemessene und dem Stand der Technik entsprechende technische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die aus den Analysen, insbesondere aus maschinellen Lernmodellen, gewonnenen Erkenntnisse keine Rückschlüsse auf den Kunden zulassen.

7.2
Der Kunde kann der in Ziffer 6.1 beschriebenen Datenverarbeitung jederzeit per E-Mail an support@luminovo.com oder in der Software widersprechen. Mit dem Widerspruch akzeptiert der Kunde, dass die Software ohne Analytics nur mit eingeschränktem Funktionsumfang zur Verfügung steht.

7.3
Darüber hinaus darf Luminovo die Kundendaten in anonymisierter und nicht identifizierbarer Form zusammenfassen, um neue Funktionen zu entwickeln oder Empfehlungen an Kunden auszusprechen oder solche zusammengefassten Daten nach eigenem und freiem Ermessen anderweitig zu nutzen.

7.4
Der Kunde räumt Luminovo alle für die Erbringung der Services und die Durchführung der Analytik erforderlichen Rechte ein - und stellt sicher, dass auch seine verbundenen Unternehmen Luminovo diese Rechte einräumen -, insbesondere alle erforderlichen Nutzungs- und Änderungsrechte zur Analyse und sonstigen Verarbeitung der Kundendaten und der daraus abgeleiteten Daten, jeweils beschränkt auf den Umfang dieses Vertrages. Im Falle von Ziffer 3.9 räumt der Kunde Luminovo das Recht ein, die Kundendaten an die jeweiligen Dritten weiterzuleiten, zu übermitteln, zu teilen und anderweitig zur Verfügung zu stellen, und räumt diesen Dritten das Recht ein, die jeweiligen Kundendaten zu den Zwecken zu nutzen, zu denen sie diesen Dritten zur Verfügung gestellt wurden; der Kunde erkennt an, dass Luminovo keine Kontrolle über die im Falle von Ziffer 3.9 Dritten zur Verfügung gestellten Daten hat und für diese nicht verantwortlich ist. Soweit die Daten Dritten (z.B. Kunden oder Lieferanten) gehören, stellt der Kunde sicher, dass diese Dritten die nach dieser Ziffer erforderlichen Rechte einräumen.

7.5
Luminovo ist berechtigt, den Kunden auf ihrer Website und in ihren Marketingunterlagen als Referenzkunden zu nennen und zu diesem Zweck das Logo des Kunden zu verwenden.

  1. Rechte an der Software

Die Software wird nicht an den Kunden und seine Verbundenen Unternehmen geliefert und es werden keine Rechte zum Erhalt oder zur Nutzung der Software, sei es als Quell- oder Objektcode, gewährt. Luminovo gewährt dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen, das zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages und örtlich auf den Sitz und die Art und Weise auf die internen Geschäftszwecke des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen begrenzt ist. Um Zweifel auszuschließen, haben Dritte nicht das Recht, die Software zu nutzen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

  1. Pflichten des Kunden

9.1
Der Kunde wird Luminovo in angemessenem Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen.

9.2
Der Kunde wird die Zugangsdaten zum Zugriff auf die Software nicht an Dritte weitergeben und diese mit größtmöglicher Sorgfalt sicher aufbewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass Luminovo nicht für einen Zugriff Dritter haftet, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Zugangsdaten verloren hat.

9.3
Der Kunde wird weder direkt noch indirekt, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig oder zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart, (i) den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen, Know-how oder Algorithmen, die für die Dienste, die Software oder die mit den Diensten verbundenen Daten relevant sind, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, diese zu ermitteln, (ii) die Dienste oder die Software modifizieren, übersetzen oder davon abgeleitete Werke erstellen, (iii) die Dienste oder die Software zum Nutzen eines Dritten verwenden oder (iv) Eigentumsvermerke oder Kennzeichnungen entfernen.

9.4
Der Kunde sichert zu, verpflichtet sich und gewährleistet, dass er die Dienste nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen nutzt und insbesondere keine Daten als Kundendaten in die Software hochlädt, die gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Luminovo von jeglichen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Vergleichen und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Kosten, Auslagen und Anwaltshonorare) im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen freizustellen, die sich aus einer angeblichen Verletzung des Vorgenannten oder anderweitig aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden und seine verbundenen Unternehmen ergeben.

9.5
Obwohl Luminovo nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu überwachen, ist Luminovo berechtigt, dies zu tun und jede Nutzung der Dienste zu untersagen, von der Luminovo annimmt, dass sie gegen die Vereinbarung verstößt (oder von der sie annimmt, dass sie gegen die Vereinbarung verstößt).

9.6
Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Wartung aller Geräte und Zusatzdienste, die für die Verbindung mit den Diensten, den Zugriff auf die Dienste oder deren anderweitige Nutzung erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Webbrowser und dergleichen (zusammen die “Systemumgebung“). Der Kunde ist auch für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Systemumgebung zu jeder Zeit verantwortlich.

  1. Beschaffenheit und Gewährleistung

10.1
Alle Leistungen nach diesem Vertrag, mit Ausnahme der Überlassung des Zugangs zur Software gemäß Ziffer 3, sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, so dass Luminovo nicht für einen bestimmten Erfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB ist und insoweit keine Gewährleistung besteht.

10.2
Luminovogewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass die Software im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, dass der Zugriff des Kunden auf die Software im vertraglich vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt und dass die Software während der in Ziffer 10.9 beschriebenen Verfügbarkeitszeit verfügbar ist.

10.3
Die Beschaffenheit der Software ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag und dem Bestellformular. Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in der Werbung, oder Äußerungen von Mitarbeitern von Luminovo stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, es sei denn, sie werden von der Geschäftsführung von Luminovo ausdrücklich schriftlich bestätigt. Luminovo übernimmt keinerlei Garantie oder Beschaffungsrisiko, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

10.4
Geringfügige Abweichungen der Software von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit stellen keine Mängel dar. Hierzu gehören auch geringfügige Störungen, die sich nur minimal auf die Software auswirken oder die Funktionsfähigkeit der Software nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.

10.5
Wird ein Mangel durch eine mangelhafte Software eines Dritten, auch einer Open-Source-Software eines Dritten, verursacht oder ist er in dieser enthalten, kann der Kunde die Rechte von Luminovo gegenüber diesem Dritten geltend machen, ohne hierzu verpflichtet zu sein.

10.6
Die Gewährleistungsrechte des Kunden gelten als verwirkt, wenn der Kunde einen Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Entdeckung des Mangels durch den Kunden unter Angabe des Erscheinungsbildes und der Reproduzierbarkeit des Mangels anzeigt.

10.7
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde sein Nutzungsrecht überschreitet.

10.8
Ansprüche wegen Mängeln und fehlerhafter Angebotserstellung durch die Software sind ausgeschlossen, wenn der Kunde oder seine Verbundenen Unternehmen:
a) seine vertraglichen oder gesetzlichen Prüfungs- und Mitteilungspflichten verletzt; insbesondere die Pflicht zur Prüfung von Unverbindlichen Angeboten und zur Bestätigung von Angeboten des Endkunden (siehe Ziffer 4.5)
b) Änderungen an der Software selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt oder
c) die Software in sonstiger Weise unsachgemäß oder unangemessen nutzt.

10.9
Luminovo gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 97 % (“ Verfügbarkeitsrate“), ausgenommen Zeiten von Wartungsarbeiten (wie unten beschrieben). Luminovo ist berechtigt, Wartungsarbeiten im vorgenannten Sinne a) nach einer mindestens zweitägigen Vorankündigung (E-Mail-Benachrichtigung oder Warnhinweis in der Software ist ausreichend) und/oder b) jederzeit im Falle von Notfall-Wartungsarbeiten, die zum Schutz der Daten von Luminovo oder des Kunden erforderlich sind, durchzuführen.  


10.10
Die Verfügbarkeitsrate gilt nicht als verletzt, wenn die Software
a) der Zugriff auf die Software zwar möglich ist, die Software aber nicht ordnungsgemäß funktioniert, ohne dass das Funktionsdefizit die zumutbare Nutzbarkeit beeinträchtigt, oder
b) aufgrund von Ausfallzeiten oder sonstigen Unverfügbarkeiten oder Störungen, die durch Anschlüsse Dritter, Lieferanten, Versorgungsunternehmen oder anderweitig außerhalb des Einflussbereichs von Luminovo entstehen, nicht zugänglich ist.

10.11
Die Gewährleistungsrechte im Falle eines Verstoßes gegen die Verfügbarkeitsrate sind auf die folgenden Punkte beschränkt und andere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, ohne dass hierdurch das Recht des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertrag eingeschränkt wird:


10.11.1
Dauert ein Verstoß gegen die Verfügbarkeitsrate länger als zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate an, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und sich im Falle eines im Voraus gezahlten jährlichen Nutzungsentgelts alle nicht genutzten Guthaben erstatten zu lassen. Im Übrigen hat der Kunde kein Kündigungsrecht wegen eines Verstoßes gegen die Verfügbarkeitsrate.


10.12
Sonstige Gewährleistungsrechte, insbesondere für Mängel der Software, sind auf das Folgende beschränkt: Luminovo wird sich bemühen, etwaige Mängel der Software innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Sollte Luminovo trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung des Kunden mit angemessener Frist nicht in der Lage sein, einen Mangel der Software zu beheben, hat der Kunde das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn er nachweisen kann, dass der Mangel seine Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigt.

10.13
Überlässt Luminovo den Zugang zur Software unentgeltlich, z.B. zu Demo- oder Testzwecken, so gelten unbeschadet der sonstigen Regelungen in diesem Vertrag ausschließlich und vorrangig die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der §§ 599, 600 BGB. Diese gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen werden durch den Vertrag in diesem Fall nicht erweitert. Insbesondere übernimmt Luminovo in diesem Fall keinerlei Gewährleistung.

10.14
Luminovo wird sich im Rahmen des Zumutbaren und im Einklang mit den geltenden Industriestandards bemühen, die Dienste so aufrechtzuerhalten, dass Fehler und Unterbrechungen der Dienste minimiert werden, und wird die Dienste professionell und fachgerecht erbringen. Die Dienste können wegen geplanter Wartungsarbeiten oder außerplanmäßiger Notfallwartung durch Luminovo oder Drittanbieter oder aufgrund anderer Ursachen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Luminovo liegen, vorübergehend nicht verfügbar sein, Luminovo wird sich jedoch in angemessener Weise bemühen, jede geplante Unterbrechung der Dienste im Voraus schriftlich oder per E-Mail oder durch eine Mitteilung in der Software anzukündigen.

  1. Laufzeit und Beendigung

11.1
Der Vertrag hat die im Bestellformular vereinbarte Laufzeit. Er kann von beiden Parteien mit der im Bestellformular vereinbarten Frist gekündigt werden.

11.2
Der Vertrag kann nur als Ganzes gekündigt werden, was eine Teilkündigung ausschließt.

11.3
Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang oder verstößt er in sonstiger Weise gegen den Vertrag und setzt dies nach einmaliger schriftlicher Abmahnung durch Luminovo gegenüber dem Kunden fort, ist Luminovo berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Fall ist Luminovo berechtigt, die gesamten Entgelte für eine ggf. verbleibende Mindestvertragslaufzeit einzufordern.

11.4
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Parteien unberührt.

11.5
Luminovo wird alle Daten des Kunden 30 Tage nach Beendigung des Vertrages oder auf schriftliche Aufforderung des Kunden früher löschen. Ziffer 6 bleibt hiervon unberührt.

  1. Vergütung

12.1
Luminovo stellt dem Kunden die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung für die jeweiligen Leistungen in Rechnung.

12.2
Alle Preise verstehen sich netto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

12.3
Die Vergütung ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum.

12.4
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Luminovo Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. verlangen, es sei denn, Luminovo weist einen höheren Schaden nach. Die weitergehenden Rechte von Luminovo bleiben hiervon unberührt.

12.5
Luminovo ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung jährlich in angemessener Höhe für künftige Zahlungszeiträume anzupassen, um Personal- und sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Luminovo wird dem Kunden diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung spätestens vier (4) Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mitteilen. Betragen die Preiserhöhungen mehr als 5% des bisherigen Preises, kann der Kunde dieser Preiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde einer form- und fristgerechten Änderung, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

12.6
Während des Zahlungsverzugs des Kunden ruht die Verpflichtung von Luminovo zur Erbringung der Leistungen, es sei denn, dass dies unzumutbar ist, z.B. bei einem verhältnismäßig geringen Außenstand.

12.7
(a) Bei Zahlungsverzug und Ablauf einer angemessenen Nachfrist sowie (b) bei sonstigen begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist Luminovo unbeschadet sonstiger Rechte von Luminovo berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

12.8
Der Kunde ist (a) zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung (aa) unbestritten oder (bb) rechtskräftig festgestellt ist oder (cc) mit der Forderung, gegen die er aufrechnet, in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht; (b) zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenforderung entweder (aa) unbestritten, (bb) rechtskräftig festgestellt ist oder (cc) auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie die Forderung, gegen die er ein Zurückbehaltungsrecht ausübt.

  1. Haftung

13.1
In allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet Luminovo für die Verletzung einer Vertragspflicht, die den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden; dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung, insbesondere bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Garantie für Schäden, bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Haftung nach DSGVO, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Verzug.

13.2
Luminovo haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertragliche Ansprüche Dritter, Nutzungsausfall, Finanzierungskosten oder sonstige Vermögensschäden und Folgeschäden.

13.3
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Ziffer 13.1 ist ferner begrenzt auf die für das jeweilige Kalenderjahr, in dem das schädigende Ereignis eintritt, gezahlte und zu zahlende Vergütung (die Begrenzung gilt für alle Schäden zusammen, die in diesem Jahr eintreten oder auf diesem schädigenden Ereignis beruhen).

13.4
Schadensersatzansprüche gegen Luminovo, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die unter den zweiten Halbsatz von Ziffer 13.1 Satz 1 fallen.

13.5
Eineverschuldensunabhängige Haftung von Luminovo für einen bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel ist ausgeschlossen.

13.6
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Luminovo, denen Aufgaben übertragen wurden.

13.7
Soweit ein Dritter Ansprüche gegen Luminovo wegen einer Vertragsverletzung durch den Kunden oder seine verbundenen Unternehmen geltend macht, wird der Kunde Luminovo von sämtlichen Schäden, Aufwendungen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freistellen.

13.8
Soweit Luminovo die Software unentgeltlich zur Verfügung stellt, gilt unbeschadet der sonstigen Regelungen in diesem Vertrag Ziffer 10.13, insbesondere haftet Luminovo nicht für einfache Fahrlässigkeit.

  1. Vertraulichkeit

14.1
Die Parteien werden alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und ihrer verbundenen Unternehmen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag, auch vorvertraglich, in mündlicher, schriftlicher oder sonstiger Form erhalten haben (“Vertrauliche Informationen“), vertraulich behandeln und nur für den vereinbarten Zweck verwenden.

14.2
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen aus diesem Vertrag umfassen insbesondere die folgenden vertraulichen Informationen: Preisinformationen, Login-Daten und Passwörter, Kundendaten sowie alle anderen Informationen, die von einer Partei in mündlicher oder schriftlicher Form als vertraulich bezeichnet wurden oder werden.

14.3
Die Parteien sind verpflichtet, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen gegenüber Dritten und/oder die Einsichtnahme in vertrauliche Informationen durch Dritte zu vermeiden. Die Weitergabe vertraulicher Informationen ist nur solchen Mitarbeitern, Angestellten und externen Beratern der Parteien gestattet, die unmittelbar mit der Durchführung des Vertrages befasst sind (“need to know“). Soweit sie nicht gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, müssen sie schriftlich zur Erfüllung der Vertraulichkeitsverpflichtung nach diesem Vertrag - soweit gesetzlich zulässig auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden - verpflichtet werden. Die Offenlegung von Vertraulichen Informationen ist ferner zulässig, wenn und soweit die mit der Vertraulichkeitsverpflichtung belastete Partei (“belastete Partei“) durch Gesetz oder behördliche Anordnung zur Offenlegung dieser Vertraulichen Informationen verpflichtet ist, die andere Partei in Textform über die geplante Offenlegung informiert hat und gesetzlich vorgesehene oder geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um den Umfang der Offenlegung auf ein Minimum zu beschränken. Im Übrigen ist eine Offenlegung nur mit vorheriger Zustimmung in Textform der anderen Partei oder, im Falle von Ziffer 03.09, mit Anweisung des Kunden zulässig.

14.4
Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach diesem Vertrag entfallen, wenn und soweit die anderweitig belastete Partei nachweist, dass die betreffenden Informationen:
a) bereits vor dem Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme öffentlich bekannt und allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt und ohne Verletzung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Pflichten öffentlich bekannt werden,
b) dem Belasteten bereits ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten bekannt waren,
c) von dem Belasteten ohne Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden,
d) dem Belasteten von einem Dritten zugänglich gemacht wurden, der diese vertraulichen Informationen rechtmäßig erlangt hat und zur Weitergabe berechtigt war.

14.5
Nach Beendigung dieses Vertrages und auf Verlangen der anderen Partei wird die belastete Partei alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller von der belasteten Partei oder Dritten erstellten Speichermedien und Kopien) unverzüglich und auf eigene Kosten an die andere Partei zurückgeben oder löschen, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, und dies der anderen Partei bestätigen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn und soweit die belastete Partei zur Aufbewahrung der vertraulichen Informationen gesetzlich verpflichtet ist. Ziffer 6 bleibt unberührt.

14.6
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Vereinbarung gelten für fünf Jahre nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

  1. Datenschutz

Die als Anlage 1 beigefügte Datenverarbeitungsvereinbarung gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Luminovo im Auftrag des Kunden und hat Vorrang vor dem Hauptteil dieser Vereinbarung.

  1. Verschiedenes

16.1
Zur Wahrung der Schriftform im Sinne des Vertrages genügt die einfache E-Mail, soweit nichts anderes bestimmt ist.

16.2
Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

16.3
Alle Mitteilungen und sonstigen Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der Schriftform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Kündigungen müssen unterschrieben und per Post oder als Scan per E-Mail zugestellt werden.

16.4
Luminovo behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Kunde durch eine solche Änderung oder Ergänzung nicht in gutem Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages werden durch Mitteilung in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bei Luminovo schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird Luminovo in der Mitteilung besonders hinweisen.

16.5
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung unverzüglich durch eine solche ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine solche Bestimmung als vereinbart. Vorstehendes gilt entsprechend für die Schließung von Lücken im Vertrag.

16.6
Dieser Vertrag und seine Auslegung sowie alle damit zusammenhängenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen deutschem materiellen Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

16.7
Erfüllungsort ist München, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist München, Deutschland. Das Recht von Luminovo, den Kunden oder mit ihm verbundene Unternehmen an seinem Gerichtsstand zu verklagen, bleibt hiervon unberührt.

16.8
Die deutsche Fassung dieses Vertrages hat Vorrang vor der englischen Fassung.

Anlage 1 - Vertrag zur Datenverarbeitung

Anlage 1 - Vertrag zur Datenverarbeitung

Anlage 1 - Vertrag zur Datenverarbeitung

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